WEG – Verwaltung (Eigentümergemeinschaften)
Die Verwaltung von Wohnungseigentum erfordert mehr als reines Gebäudemanagement. Es gilt die unterschiedlichen Interessenlagen der Eigentümer sinnvoll zu bündeln und gemeinsam mit den Eigentümern eine schnelle, konsensfähige Entscheidung zu fördern.
Die wesentlichen Rechte und Pflichten des Verwalters ergeben sich aus dem Wohneigentumsgesetz (WEG) sowie den Bestimmungen der Teilungserklärung und den rechtswirksamen Beschlüssen der Eigentümerversammlungen.
Leistungen WEG – Verwaltung
- Wirtschaftsplanerstellung
- Kontrolle von Hausgeldzahlungen und Hausgeldabrechnungen
- Zahlungsverkehr mit allen Kostenstellen
- Erstellung von Hausgeldabrechnungen
- Eigentümerversammlungen
- Abwicklung von Schadensfällen mit Versicherungen
- Prüfung und Kontrolle von Versicherungs-, Wartungs- und
- Hausmeisterverträgen
- Technische Objektüberwachung
- u.v.m.